Häufige Fragen

Wie läuft die Erstaufnahme ab ? 

 

Wenn Sie das erste Mal zu mir kommen planen Sie bitte ausreichend Zeit ein. Wir nehmen uns die Zeit die wir brauchen, da Heilung/Linderung nicht zwischen Tür und Angel geschieht. Es wird ein ausgiebiges Erstgespräch durchgeführt unter den Gesichtspunkten einer naturheilkundlichen Anamnese.

Bitte bringen Sie dazu all Ihre relevanten schulmedizinischen Befunde, Laboruntersuchungen, Medikamentenpläne mit.

Nach dem Erstgespräch folgt der BBC Körperscan.

evtl.werden weitere Laboruntersuchungen veranlasst. Ein Zusatztermin ca. eine Woche später folgt  zur Besprechung der Befunde.

Es folgt die Festlegung der naturheilkundlichen Therapie. ( in der Regel naturheilkundlicher Medikamente, ausleitender Verfahren ) 

Ein weiterer Termin zur Überprüfung der Therapiewirkung  in 4 bis 6 Wochen wird anversiert.

Ich organisiere die Termine so, das in der Regel keine Wartezeiten für sie entstehen. 

 

 

Wie läuft das mit der Bezahlung ? 

 

Sie bekommen eine Rechnung zugesandt.

 

Kann ich mich auch telefonisch beraten lassen ? 

 

Telefonische Beratung,  Beratung per Chat und Online Beratung sind für meine Patienten nach Erstaufnahme  vor Ort jederzeit möglich. Dies ermöglicht somit auch eine ortsunabhängige Beratung .

Bitte bedenken sie das eine Medienberatung einen direkten Kontakt vor Ort nicht komplett ersetzen kann,  und somit nur der ergänzenden Beratung dienen sollte.

 

 

Abgerechnet wird nach Stundenhonorar je nach Umfang der Beratung. 

 

Fragen zum Heilpraktiker Beruf

Wie wird eigentlich ein Heilpraktiker geprüft/überprüft ?

 

 

Die Heilpraktikerüberprüfung vor dem Gesundheitsamt

Der Beruf des Heilpraktikers ist durch das deutsche Heilpraktikergesetz (Gesetz zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung) geregelt.

 

 

 

 

 Das Heilpraktikergesetz

Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes wurde von der nationalsozialistischen Regierung 1939 geschaffen, um den Heilpraktikerberuf zu vernichten. Durch die wechselvolle Geschichte schlug dieser perfide Plan ins Gegenteil um.

Das "Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz) vom 17.2.1939 bildet heute die Grundlage des Heilpraktikerberufes. Es definiert den Begriff der "Heilkunde". Und es erlaubt Angehörigen dieses Berufsstandes die selbstständige Ausübung des Heilberufes, verbietet die Ausübung der Heilkunde im Umherziehen sowie die der Zahnheilkunde und regelt Maßnahmen bei Verstößen gegen dieses Gesetz (hohe Geldstrafen und Freiheitsentzug).

 

Die Heilpraktikerüberprüfung – kurz gefasst

Wer als großer Heilpraktiker tätig werden möchte, muss vor dem zuständigen Gesundheitsamt eine anspruchsvolle schriftliche und mündliche Überprüfung ablegen. Dabei werden fundierte medizinische Kenntnisse der Anatomie, Physiologie, der schulmedizinischen Krankheitslehre, klinische Untersuchungsmethoden, Laborkunde und Diagnostik sowie die psychopathologische Befunderhebung, Notfallversorgung, Injektionstechniken, Pharmakologie, Infektiologie und Hygiene abgefragt.

Das Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde

Unumstritten ist die Tatsache, dass die verbeamteten Amtsärzte der überprüfenden Gesundheitsämter ihre Pflicht als Leiter einer Aufsichtsbehörde im Dienste der Bürgergesundheit sehr ernst nehmen und streng prüfen, ob jemand die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erteilt bekommt – oder nicht.

Das Bestehen der Überprüfung ist für Heilpraktikeranwärter keine Selbstverständlichkeit. Wer nicht über die geforderten Kenntnisse verfügt läuft Gefahr, die anspruchsvolle Überprüfung nicht zu bestehen. Das verdeutlichen auch die Durchfallquoten, die bei 75 Prozent und mehr liegen. Die Erfahrung zeigt aber auch: wer sich richtig vorbereitet, hat gute Chancen die Überprüfung erfolgreich zu meistern.

Zum Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit muss man vor der Überprüfung ein amtliches Führungszeugnis und eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung vorlegen. Zwar können kein Examen und keine Überprüfung sicherstellen, dass jemand eine ethisch einwandfreie,  Persönlichkeit ist – das gilt (leider) für alle Berufe, in denen eine große Verantwortung getragen werden muss. Doch dank der Überprüfungen durch die Gesundheitsämter können Patienten davon ausgehen, dass die Behandlung beim Heilpraktiker für sie sicher ist, weil sie über ausreichend fundierte medizinische Kenntnisse verfügen.

 

 

 

Bedingungen und Ablauf der Überprüfung

 

Die Überprüfung besteht aus zwei Teilen:

Die schriftliche Prüfung dauert zwei Stunden; es werden 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren gestellt. Hat man hiervon mindestens 75 Prozent richtig beantwortet, erhält man die Zulassung zur mündlich-praktischen Überprüfung. Diese findet vor dem Amtsarzt und zwei Heilpraktikern als Beisitzer statt und dauert rund eine Stunde. Es werden theoretische Kenntnisse gefragt, Fallbeispiele geschildert und hierzu Diagnosestellungen verlangt und die Demonstration von Untersuchungen oder Injektionen bzw. Infusionen gefordert.  Zudem muss der Anwärter auch praktische Aufgaben erfüllen, um anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse nachzuweisen.

Die Stundenzahl der Überprüfung ist vergleichsweise gering. Bei der Beurteilung dieses Faktums muss jedoch berücksichtigt werden, dass gerade dieser Umstand die Anforderungen und somit den Schwierigkeitsgrad enorm erhöht. Aus der oben aufgeführten Vielzahl von Themen kann jedes ein Gegenstand der Überprüfung sein, weshalb das Wissen sehr umfangreich und vernetzt sein muss. Eine Wissenslücke in einem Teilgebiet kann – und das geschieht sehr regelmäßig insbesondere in der mündlichen Überprüfung – den Prüfungserfolg komplett zunichtemachen. Es ist ausdrücklich nicht möglich, eine schwache Leistung in einem Teilgebiet durch eine gute Leistung in einem anderen Bereich auszugleichen. Eine Zensur gibt es bei der Überprüfung nicht: Sie gilt entweder als „Bestanden“ oder als „Nicht bestanden“ – im letzteren Fall erhält der Antragsteller einen ablehnenden Bescheid.

Wer durch die schriftliche Überprüfung fällt, muss einen neuen Antrag stellen. Wer die mündliche Überprüfung nicht besteht, muss ebenfalls einen neuen Antrag stellen und auch den schriftlichen Teil wiederholen.

 

QUELLE : und weitere Informationen unter www.heilpraktiker-fakten.de

 

 

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem großen und kleinen (sektoralen) Heilpraktiker ?

Hier für Patienten zur Orientierung und Aufklärung eine Beschreibung ! Jederzeit können Sie auch bei Verbänden nachfragen .

So können Sie je nach individuellem Bedürfnis den "richtigen" Heilpraktiker für sich finden.

 

 

Der "große Heilpraktiker" vs. "sektoraler Heilpraktiker"

In Deutschland gibt es zwei Haupttypen von Heilpraktikern: den "großen Heilpraktiker" und den "sektoralen Heilpraktiker". Obwohl beide die Erlaubnis haben, Heilkunde auszuüben, unterscheiden sie sich in ihrem Tätigkeitsbereich und ihren Befugnissen.

Ein "großer Heilpraktiker" besitzt die umfassende Erlaubnis, die Heilkunde in ihrer Gesamtheit auszuüben. Das bedeutet, er darf Diagnosen stellen, Untersuchungen durchführen und eine breite Palette von Therapieformen anwenden – von der Homöopathie über die Akupunktur bis hin zur Phytotherapie. Wichtig ist dabei, dass er sich stets innerhalb seiner fachlichen Kompetenzen bewegt. Bestimmte medizinische Handlungen bleiben auch ihm verboten, wie das Durchführen von Operationen oder das Verschreiben von verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Auf der anderen Seite steht der "sektorale Heilpraktiker", der nur in einem bestimmten medizinischen Bereich oder Sektor tätig sein darf. Ein herausragendes Merkmal des sektoralen Heilpraktikers.z.B. der Bereich der Psychotherapie: Hier beinhaltet die Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" eine inhaltliche Überprüfung im Rahmen der Zulassung, da nicht die "Psychotherapie" keine reglementierte Berufsbezeichnungdarstellt und somit keine anderweitige Zulassungskriterien bestehen. Generell darf der sektorale Heilpraktiker nur in seinem definierten Bereich Diagnosen stellen und Behandlungen durchführen. Er darf keine Behandlungen durchführen, die außerhalb dieses definierten Bereichs liegen.

 

Es ist von großer Bedeutung, diese Unterschiede zu verstehen, nicht nur für diejenigen, die im medizinischen Bereich arbeiten, sondern auch für die Patienten. Es ist wichtig, dem Patienten gegenüber transparent zu machen, in welcher Rolle man ihm begegnet. So kann eine fundierte Entscheidung über die Wahl des richtigen Heilpraktikers getroffen werden.

Fazit

Der „große Heilpraktiker“ nimmt durch seine umfassende Erlaubnis, die Heilkunde in ihrer gesamten Breite zu praktizieren, eine eigenständige und wichtige Position im deutschen Gesundheitssystem ein. Dies ermöglicht ihm, eine Vielzahl von Therapieansätzen zu integrieren und den Patienten ein breites Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten jenseits der Schulmedizin anzubieten.

Der „sektorale Heilpraktiker“ konzentriert sich auf spezielle Fachgebiete und bietet seine eigenständige Expertise in seinem jeweiligen Bereich.

Beide tragen dazu bei, Patienten individuell und ganzheitlich zu betreuen, indem sie sowohl traditionelle als auch alternative Heilmethoden nutzen.

Die Zukunft birgt möglicherweise Chancen für eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Heilpraktikern und dem etablierten Gesundheitssystem, wodurch Patienten von einem noch vielfältigeren Therapieangebot profitieren könnten.

Zukünftige Entwicklungen in den berufsrechtlichen Regelungen und eine mögliche engere Integration von Heilpraktikern in das bestehende Gesundheitssystem bleiben abzuwarten.Es bleibt spannend, wie sich die Rolle des Heilpraktikers in Deutschland weiterentwickeln wird, aber ihr Beitrag zur Gesundheitslandschaft ist unbestreitbar wertvoll.

 

(Quelle und weitere Informationen unter https://www.docmoritz.academy/blog/was-darf-der-grosse-heilpraktiker )

Und Berufsverbänden für Heilpraktiker wie z.b. der FDH

 

 

 
 

 

 

Erstelle deine eigene Website mit Webador